Religiös bedeutet „Iddah“ die Wartezeit einer Frau in einem Haus auf die Auflösung ihrer Ehe nach dem Vollzug oder auf den Tod ihres Mannes, selbst wenn die Ehe abgeschlossen ist. nicht vollendet. Sie darf in dieser Zeit das Haus nicht verlassen. Eine von ihr während dieser Zeit geschlossene Ehe ist nichtig.
OBJEKT
Der Hauptzweck der „iddah“ besteht darin, festzustellen, ob die Frau schwanger ist, damit die Vaterschaft des Kindes festgestellt werden kann, das ihr nach dem Tod ihres Mannes oder der Auflösung ihrer Ehe geboren werden kann. Ein weiteres Ziel ist die enge und wichtige Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau, Im Falle eines verstorbenen Ehemanns hat die Scharia der Ehefrau auferlegt, während der Idda-Zeit Trauer zu befolgen und Trauer auszudrücken. Dies dient als Zeichen des Respekts für die de- aufgehörter Ehemann.
Die Regeln bezüglich 'Iddah' variieren in verschiedenen Fällen und es ist unangemessen, alle Arten von 'Iddah' vollständig in diese Broschüre aufzunehmen. Die 'Iddah nach dem Tod des Mannes – was relevant ist, wird im Folgenden behandelt.
ZEITRAUM VON 'IDDAH
1. Eine Frau muss nach dem Tod ihres Mannes vier Mondmonate und zehn Tage lang „Iddah“ befolgen, unabhängig davon, ob sie volljährig oder minderjährig ist (d.h. sie ist ein Kind oder hat das Alter der Menstruation überschritten) oder auch wenn die Ehe nicht vollzogen wurde.
2. Wenn der Ehemann am ersten Tag des islamischen Monats stirbt (die nach der Mondsichtung gerechnet wird) dann werden die vier Monate und zehn Tage der Iddah nach den folgenden Mondmonaten berechnet. Bestimmte Monate können neunundzwanzig Tage lang sein und andere können dreißig Tage lang sein.
3. Wenn der Tod nicht am ersten Tag des islamischen Monats war, berechnet sie dreißig Tage für alle vier folgenden Monate (4 x 30 120 10 130 Tage). Die Monate, die neunundzwanzig Tage lang sein können, werden nicht berücksichtigt. Dieselbe Regel gilt für eine ‚Iddah von Talaq‘, wenn die Witwe nicht schwanger ist.
4. Die „Iddah einer schwangeren Frau ist bis zum Zeitpunkt der Entbindung oder Fehlgeburt“ (nur wenn sich die Gliedmaßen des Embryos gebildet hätten) ob die 'iddah auf den Tod zurückzuführen ist, Scheidung oder jede Form der Trennung. Die vier Monate und zehn Tage dürfen hier nicht gerechnet werden.
5. Wenn die Frau Zwillinge bekommt, endet ihre Iddah erst mit der Geburt des zweiten Kindes.
6. Wenn der Ehemann aufgrund einer Scheidung stirbt, während die Ehefrau die „Iddah“ befolgt (‘Iddah von Talaaq) dann gelten folgende Regeln:-
* Wenn der Ehemann ein Raj’ee Talaaq . gibt (widerrufliche Scheidung) und sollte er dann sterben, während seine Frau noch die 'Iddah von Talaaq . befolgt, Sie muss nun diese 'Iddah' aufgeben und die 'Iddah des Todes' einhalten, die vier Monate und zehn Tage beträgt. Die verbleibende Zeit der ersten Iddah, die auf die Scheidung zurückzuführen war, wird in keiner Weise angerechnet. Für den Fall, dass eines der Ehepaare während des Zeitraums von „Iddah nach einer widerruflichen Scheidung“ stirbt, der überlebende Ehegatte erbt vom Verstorbenen.
* Wenn der Ehemann ein Baa’in Talaaq . gibt (unwiderrufliche Scheidung) solange er gesund war, ob diese Scheidung auf ihre Instanz erfolgte oder nicht, und sollte er dann sterben, während seine Frau noch die 'Iddah von Talaaq . befolgt, dann sollte sie die 'Iddah von Talaaq . vervollständigen. Ihr wird keine 'Iddah für den Tod ihres Mannes auferlegt, noch wird sie von seinem Vermögen erben.
* Wenn dieser Baa'in Talaaq (unwiderrufliche Scheidung) wird während der Todeskrankheit ausgesprochen (maradbui-mowt) und es war auf die Instanz der Frau, und sollte der Ehemann während der 'Iddah von Talaaq . der Frau sterben, dann sollte sie auch die 'Iddah von Talaaq vervollständigen und es wird keine 'Iddah des Todes für sie geben, noch wird sie von dem verstorbenen Ehemann erben.
* Wenn die Baa'in Talaaq (unwiderrufliche Scheidung) wird während der Todeskrankheit gegeben, nicht auf Instanz der Frau und der Ehemann stirbt während der 'Iddah der Frau von Talaaq, dann muss sie die 'Iddah für Scheidung oder Tod einhalten, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. (drei volle Menstruationskurse oder Entbindung, wenn eine Schwangerschaft für „Iddah der Scheidung“ gegen vier Monate und zehn Tage für „Iddah des Todes“ vorliegt) In diesem Fall erbt sie vom Nachlass ihres Mannes.
7. Wenn die Ehe faasid ist (irregulär) (d.h. Nikah ohne Zeugen durchführen oder zwei Schwestern gleichzeitig heiraten usw.) und wurde nicht vollendet, kein 'iddah ist notwendig. Aber wenn es tatsächlich vollzogen wurde, muss sie „Iddah für drei Menstruationskurse oder drei Monate halten, wenn sie ihnen nicht unterliegt“.. Wenn sie schwanger ist, erlischt ihre „Iddah erst bei der Geburt“. Die Zeit der 'Iddah' beginnt mit dem Tod ihres Mannes. In diesem Fall gilt die „Iddah von vier Monaten und zehn Tagen“ nicht.
BEGINN VON’IDDAH
1. Die Iddah-Periode beginnt mit dem Tod des Ehemanns oder der Scheidung oder anderen Trennungsgründen. Es wird in keiner Weise dadurch beeinflusst, dass die Frau nicht weiß, dass es fällig geworden ist.
2. Wenn sie die Nachricht über die Scheidung oder den Tod des Ehemannes zu einem späteren Zeitpunkt erhält, jedoch innerhalb der vorgeschriebenen vier Monate und zehn Tage, dann wird sie die verbleibenden Tage, die erforderlich sind, um die vier Monate und zehn Tage zu vollenden, in Iddah bleiben.
3. Erhält sie bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Frist von. ‘Iddah ist bereits abgelaufen, dann wird keine ‘Iddah waajib’ sein (incum- gebogen) auf ihr.
4. Wenn eine Frau zum Zeitpunkt des Todes ihres Mannes oder zum Zeitpunkt der Scheidung nicht zu Hause ist. Sie sollte so schnell wie möglich zurückkehren und die „Iddah zu Hause“ beobachten. Die Tage der 'Iddah' werden ab dem Zeitpunkt des Ablebens ihres Mannes oder dem Zeitpunkt der Scheidung berechnet.
ORT VON IDDAH
1. Es obliegt einer Frau, die unter 'Iddah' steht, es in dem Haus zu beobachten, in dem sie zum Zeitpunkt des Todes ihres Lius wohnte- Band oder die Auflösung der Ehe.
2. Wenn die 'Iddah einer Frau während einer Reise obliegt, sollte sie so schnell wie möglich an ihren Wohnort zurückkehren, um ihre 'Iddah' einzuhalten. Vorausgesetzt, ihr ständiger Wohnsitz liegt innerhalb der Shar'i-Safari-Entfernung, und nicht darüber hinaus.
3. Wenn der Ehemann stirbt, während die Ehefrau sich entfremdet (aber nicht geschieden) und sie ist bei ihren Eltern oder woanders, sie muss sofort zurückkehren- täglich zum Haus ihres Mannes und beobachte dort die „Iddah“. Dies gilt auch, wenn der Ehemann woanders stirbt.
WARTUNG WÄHREND DER IDDAH
1. Im Falle des Todes des Ehemannes hat die Witwe für die Dauer ihrer Iddah keinen Anspruch auf Unterhalt aus dem Nachlass ihres Ehemannes, weil ich ein Erbe bin. Die Unterhaltspflicht liegt allein beim Ehemann und die anderen Erben haften nicht dafür.
2. Sie wird aus dem Nachlass ihres Mannes erben.
3. Wenn sie ihre Mitgift nicht erhielt (Mebr) sie hat es ihrem Mann auch nicht verziehen, sie sollte es als erste Ladung von seinem Nachlass erhalten.
REGELN FÜR DIE EINHALTUNG DER 'IDDAH
Es gibt zwei Ayahs (Verse) im Koran bezüglich der Einhaltung der 'Iddah des Todes'. Diese Ayahs weisen hinlänglich auf die Bedeutung von 'iddah' hin.
1. Und (wie für) diejenigen von euch, die sterben und Frauen zurücklassen, solche Frauen sollten vier Monate und zehn Tage warten (AI.Baqarah – 234).
2. Und die schwangeren Frauen, ihre vorgeschriebene Zeit ist, dass sie ihre Last niederlegen (Al-Talaaq – 4).
Allahs Gebote bezüglich . zu missachten, „Iddah ist eine große Sünde“. Im Folgenden sind wichtige Regeln aufgeführt, die während der 'Iddah . zu beachten sind.
TRAUER WÄHREND’IDDAH
1. Es ist waaiib (obligatorisch) dass eine erwachsene gesunde Frau den Tod ihres Mannes während der 'Iddah . betrauert. Trauer ist kein Wajib über eine geisteskranke oder minderjährige Frau, obwohl alle anderen Regeln von 'Iddah auch für diese beiden gelten.
2. Daher ist es einer Frau, die sich in „Iddah“ befindet, nicht erlaubt, sich mit auffälliger Kleidung zu schmücken, Schmuck tragenII6ry, benutze parfums, anwenden (mehndi), Surma oder Make-ups, oder sich irgendwie verschönern. Obwohl sie sich sicherlich sauber und vorzeigbar halten darf.
3. In christlichen Ländern müssen muslimische Frauen während der Idda auf schwarze Kleidung verzichten, weil dies die christliche Art ist, ihre Toten zu betrauern.
4. Es kann jedoch auch farbige Kleidung verwendet werden, die alt und nicht auffällig ist, und wenn nötig, kann Surma nachts zu medizinischen Zwecken aufgetragen werden, sollte aber morgens entfernt werden.
5. Wenn sie es gewohnt ist, ihr Haar zu ölen, und sie befürchtet, dass es zu Kopfschmerzen führt, wenn sie kein Haaröl aufträgt, darf sie nicht parfümiertes Haaröl verwenden, sofern das Ergebnis ihre Schönheit nicht unterstreicht.
6. Die Trauer der Ehefrau ist für niemanden außer dem Ehemann erlaubt. Wenn der Ehemann der Ehefrau jedoch nicht verbietet, sie darf nur drei Tage den Tod eines Verwandten betrauern.
Rasulullah S.A.W. hat strengstens verboten, mehr als drei Tage zu trauern, außer der Witwe um ihren Mann, die vier Monate und zehn Tage beträgt.
WÄHREND DER IDDAH IM ZUHAUSE BLEIBEN
1. Während der Iddah-Zeit sollte die hinterbliebene Frau in der Wohnung bleiben, die sie zum Zeitpunkt des Ablebens ihres Mannes bewohnte. Es ist nicht zulässig (Haraam) für sie, dieses Haus zu verlassen, wenn sie genügend Vorräte hat.
2. Wenn sie alleinige Brotverdienerin ist und kein anderes Einkommen hat, darf sie nur tagsüber ihr Haus verlassen, um ihren Lebensunterhalt zu suchen. Sie muss vor Einbruch der Dunkelheit in dieses Haus zurückkehren und sobald sie diese Aufgabe tagsüber erfüllt hat.
3. Es ist nicht erforderlich, dass sie sich auf einen bestimmten Raum beschränkt oder während der Iddah schweigt. Sie sollte sich vorzugsweise mit ibaada oder anderen tugendhaften Handlungen beschäftigen. Sie darf jede Hausarbeit verrichten. Sie darf sich keiner sündigen Aktivität hingeben oder- Zeit.
4. Sie kann das Haus verlassen, um nicht erreichbar oder in Notsituationen behandelt zu werden, sollte aber gleich danach wiederkommen. Wenn die Entfernung zu solchen Diensten die Grenze von safar . überschreitet (77.25 km oder 48 Meilen) sie muss von einem Mahram . begleitet werden (ein männliches Familienmitglied, das sie nach islamischem Recht nicht heiraten darf).
5. Sie darf den Geborenen nicht verlassen, um Kranke zu besuchen oder an einen Ort zu gehen, an dem eine Beerdigung stattfindet, obwohl sie nah sind’ Verwandte oder sogar direkte Nachbarn.
6. Sie kann in eine andere Wohnung umziehen, wenn sie aufgrund ihrer Erbschaft im Haus des Verstorbenen keine ausreichende Unterbringung findet, und wenn die verbleibenden Erben ihr nicht erlauben, ihr Haus zu benutzen- das Haus der Band oder sie ist nicht in der Lage, die vom Islam geforderte Purdah . einzuhalten.
7. Wenn der Ehemann in einem gemieteten Haus stirbt, dann, wenn die überlebende Frau die Miete zahlen kann, muss sie ihre ‘Iddah im selben Haus’ einhalten. Wenn sie die Miete nicht bezahlen kann, kann sie an den nächsten verfügbaren sicheren Ort ziehen, wo sie nun ihre „Iddah“ vervollständigen muss.
8. Für den Fall, dass sie die einzige Bewohnerin des Hauses ist, in dem die 'Iddah übergeben werden muss und die Angst vor dem Alleinsein so groß ist, dass es unerträglich ist, um eine psychische Erkrankung oder einen Defekt zu verursachen, sie kann in ein anderes haus umziehen. Wo die Angst nicht unerträglich ist, wird sie nicht per- darf sich bewegen.
9. Wenn die Wohnung, in der sie wohnt, in einem baufälligen Zustand ist und die Gefahr besteht, dass sie einstürzt, oder wenn sie unsicher ist und ihre Keuschheit wirklich bedroht ist, Ehre oder Leben, sie kann in ein anderes haus umziehen, aber sie muss nach Hause zurückkehren, sobald die Gefahrenursache beseitigt ist.
Notiz: In allen oben beschriebenen Fällen, in denen der Umzug vom Haus der 'Iddah in ein anderes Haus erwähnt wird, ist äußerste Vorsicht geboten.
* dass die Ursache wahr und echt ist.
* dass sie in das nächstgelegene verfügbare sichere Haus von ihrem Wohnort umzieht.
* dass sie ihre 'iddah in diesem haus' vervollständigt. Sie darf dieses Haus nicht mehr ohne einen gültigen Shar'i-Grund verlassen.
VERBOT DER EHE WÄHREND DER 'IDDAH
1. Der Koran verbietet einen direkten Heiratsantrag an eine Frau, die die Iddah befolgt, und ein Mann darf ihr nur einen verschleierten Hinweis auf seinen Wunsch geben, sie zu heiraten (Sure al Baqarah – 235). Es ist daher nicht erlaubt, ihr auch nur einen Antrag zu machen oder sich mit ihr zu verloben, während sie 'Iddah' befolgt.
2. Die Frau, die 'iddah' befolgt, kann während der 'iddah'-Zeit keine zweite Ehe eingehen. ‘(Siehe Sure al Baqarah 232).
3. Es ist eine Kabirah (Kardinal) Sünde, eine solche Ehe zu feiern und sogar daran teilzunehmen.
4. Eine Ehe, die von der Frau während der Zeit von 'Iddah' geschlossen wurde, ist nichtig (baatil) Ehe und wird im Islam nicht anerkannt.
sehr detaillierte informationen zu iddah. jazakallah khier
Bitte lassen Sie mich wissen, ob ein weibliches Alter 50 Jahre (keine Periode) ihr Mann hat sich von ihr scheiden lassen. Sie sollte nach Iddah gehen oder nicht?
Assalamu Alaikum Bruder,
Angenommen, die Schwester hat die Wechseljahre hinter sich, ihr iddah wäre für 3 Monate.
Allah sagt (Interpretation der Bedeutung):
„Und diejenigen Ihrer Frauen, die das Alter der monatlichen Kurse überschritten haben, für sie die 'Iddah (vorgeschriebener Zeitraum), wenn du zweifel hast (über ihre Periode), ist drei Monate; und für diejenigen, die keine Kurse haben [(d.h. sie sind noch unreif) ihre 'Iddah (vorgeschriebener Zeitraum) beträgt ebenfalls drei Monate…“
[al-Talaaq 65:4]
Allah weiß es am besten.
Hallo, ich will mich nicht kennen und mein Mann hat sich getrennt 2 nd 1/2 Vor Jahren und jetzt hat er die zivilrechtliche Scheidung ausgefüllt, also beginnt mein Iddah an dem Tag, an dem ich die Papiere unterschreibe oder alle Scheidungsformalitäten abgeschlossen sind.thnks
Assalamulykum. Kann sich eine Frau während ihrer Idha-Pariode mit nicht-muslimischen Damen unterhalten oder mit ihnen sprechen?. Jazakallahkayrun
Was ist zu tun, wenn Ihr Mann Sie und drei Kinder etwa zwei Monate lang ohne Kontakt verlassen hat, dann auftauchen und Ihnen sagen, dass Sie drei Monate lang Iddah eingehalten haben?.